Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Wohnung in der Uppenkampstiege 8, 48147 Münster
Präambel
  1. Wird die Ferienwohnung angefragt, gebucht und zugesagt, so ist ein Mietverhältnis für die gebuchte Zeit zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Der Abschluss Zeitmietvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber der Ferienwohnung ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.
  3. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).
  4. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten Preis oder in §1 Punkt 1 festgelegte prozentuale Höhe zu zahlen.
  5. Der Inhaber der Ferienwohnung muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz in max. gleicher Höhe leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Inhaber der Ferienwohnung von der Leistung frei.
§ 1 Mietsache
  1. Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken eine Ferienwohnung in der Uppenkampstiege 8 in 48147 Münster. Diese Ferienwohnung befindet sich im Souterrain eines 2 Familienhauses. Es wird darauf hingewiesen, dass die Deckenhöhe max. 220 cm. Ist. Trotz Souterrain ist die Wohnung mit großen Fenstern ausgestattet und somit mehr als ausreichende Belichtung gegeben ist.
  2. Dem Mieter werden für die Dauer der Mietzeit ausgehändigt: 1 Schlüssel. Der Mieter ist nicht befugt weitere Schlüssel für die Ferienwohnung anzufertigen. Beim Auszug sind alles Schlüssel zurückzugeben. Der Mieter darf keine Schlüssel zurückbehalten. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das Wohnhaus in der sich die Ferienwohnung befindet, mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt oder geändert werden, systembedingt sind dabei auch alle Schlüssel auszutauschen wodurch hohe Kosten entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter ist verpflichtet die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erforderlich sind, zu tragen. Diese Verpflichtung besteht dann nicht, wenn der Mieter Umstände nachweisen kann, aus denen klar hervorgeht, dass ein Missbrauch der Schlüssel ausgeschlossen ist. Der Nachweis kann auch durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Mieters erfolgen. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er rechtlich zum Ersatz des Schadens, der Dritten infolge einer Verletzung seiner Pflichten entsteht, haftbar sein kann.
  3. Der Mieter übernimmt die Mieträume in dem vorhandenen und ihm bekannten Zustand als vertragsgemäß, insbesondere als in jeder Hinsicht bezugsfertig und unbeschädigt. Über mögliche Nachteile wurde der Mieter in Kenntnis gesetzt, er akzeptiert diese als vertragsgemäß.
§ 2 Miete
  1. Die Endreinigung ist im Mietpreis nicht enthalten und wir separat zu dem vereinbaren Preis berechnet und auf der Rechnung gesondert aufgeführt.
  2. Im Mietpreis sind WLAN, Fernseher sowie alle weiteren Nebenkosten enthalten. Die im Mietpreis enthaltene Ausstattung, entnehmen Sie bitte der Wohnungsbeschreibung.
  3. Zusätzliche Sachen kann der Mieter lt. Preisliste hinzubuchen.

§ 3 Mietdauer

Das Mietverhältnis endet wie vereinbart, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§ 4 Mietzahlungen
  1. Der Mieter leistet den gesamten Mietpreis als Vorkasse. Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen den Mieter zur Verfügung.

    Überweisung.
    IBAN: DE12 4005 0150 0154 6727 45
    PayPal

  2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang auf dem Konto des Vermieters an.
  3. Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, für jede schriftliche Mahnung pauschalierte Mahnkosten in Höhe von 10,00 Euro, sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.
§ 5 Instandhaltung der Mietsache
  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung und die gemeinschaftlichen Flächen/ Räume schonend und pfleglich zu behandeln. Schäden an und in der Ferienwohnung sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Für Schäden, die bei der Übergaben nicht vermerkt und festgehalten werden, haftet der Mieter.
  2. Der Mieter hat für die ordnungsgemäße Reinigung der Mieträume zu sorgen. Im Falle der Zuwiderhandlung haftet er für den entstandenen Schaden.
  3. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Besucher und Personen, die sich mit seinem Willen in der Wohnung aufhalten oder ihn aufsuchen, verursacht worden sind.
§ 6 Benutzung der Mietsache
  1. Der Mieter nutzt die Wohnung als Ferienwohnung. Die im Vertrag geregelte Mietzeit wird nicht überschritten.
  2. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter nutzt die Ferienwohnung nur in der Art und Weise, dass andere Bewohner des Hauses nicht mehr als unvermeidlich beeinträchtigt werden.
  3. Der Vermieter bietet ausschließlich Nichtraucher-Räume an. Im gesamten Innenbereich des Wohnhauses ist Rauchen verboten. Der Mieter akzeptiert und respektiert mit seiner Buchung diese Bestimmung. Beim Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung wird eine sofortige Vertragsstrafe von 400,00 Euro fällig. Als Beweis ist der Geruch von verbrannten Rauchwaren (Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak, etc.) ausreichend. Außerdem ist der Vermieter zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Sollten die Reinigungskosten des gesamten Inventars der vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten durch Nachweis höher, als die vereinbarte Vertragsstrafe, sein, werden diese bei Rechnungsstellung, nach Abzug der schon gezahlten Vertragsstrafe, fällig.

    Ausfallkosten für Anschlussbuchungen werden separat ausgewiesen und sind ebenfalls sofort bei Abreise des Kunden fällig.
  4. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
  5. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
  6. Für mitgebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht. Dies gilt insbesondere auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
§ 7 Haltung von Tieren

Die Haltung von Tieren in der Ferienwohnung ist ausdrücklich nicht gestattet. Beim zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung wird eine sofortige Vertragsstrafe von 500,00 Euro fällig. Außerdem ist der Vermieter zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Sollten die Reinigungskosten des gesamten Inventars der vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten durch Nachweis höher, als die vereinbarte Vertragsstrafe, sein, werden diese bei Rechnungsstellung, nach Abzug der schon gezahlten Vertragsstrafe, fällig. Ausfallkosten für Anschlussbuchungen werden separat ausgewiesen und sind ebenfalls sofort bei Abreise des Kunden fällig. Damit zusammenhängende Mehraufwendungen bei der Beschaffung von alternativen bei anderen Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels, Veranstaltungsräumen oder Seminarräumen für Anschlussgäste, sind auch vom Kunden zu tragen und sofort bei Abreise des Kunden fällig.

§ 8 Anreise und Abreise
  1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Ferienwohnung am Einzugstag ab 16 Uhr zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung am Auszugstag bis 10 Uhr vollständig und besenrein inkl. aller Schlüssel zurückzugeben.
§ 9 Vertragsrücktritt seitens des Mieters
  1. Der Mieter kann, sofern der Mietbeginn noch nicht eingetreten ist, vom Mietvertrag zurücktreten. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Zeitliche Grundlage ist das Absenden dieser Erklärung. Sollte ein Rücktritt erklärt werden, so darf der Vermieter eine Entschädigung vom Zurückgetretenen verlangen. Hierbei ergibt sich eine Staffelung je nach Kurzfristigkeit des Rücktritts.
    50 % bei Rücktritt bis 20 Tage vor Reisebeginn
    75 % bei Rücktritt ab dem 19. bis zum 5. Tag vor Reisebeginn
    90 % bei Rücktritt ab dem 4. Tag vor Reisebeginn
  2. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so kann er einen Ersatzmieter benennen. Der Vermieter muss dieses nicht akzeptieren, sofern begründete Bedenken gegen diesen bestehen. In diesem Falle werden keine Rücktrittsgebühren zu Lasten des ursprünglichen Mieters erhoben, jedoch kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen.
  3. Sollte der Mieter keinen Ersatzmieter benennen, so kann der Vermieter auch für Ersatz sorgen. Dadurch verringern sich die Kosten, welche durch den Vertragsrücktritt entstehen, da die Nebenkosten nunmehr vom neuen Mieter getragen werden. Dem ursprünglichen Mieter muss auf dessen Verlangen ein Nachweis getätigt werden, dass der Schaden für den Vermieter tatsächlich und in welcher Höhe entstanden ist.
§ 10 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages / Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.